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In Klassen mit höchstens zehn Schülern werden normal begabte Kinder und Jugendliche unterrichtet und gefördert, die in öffentlichen Schulen auf Grund ihrer Unruhe, ihrer Teilleistungsstörungen, ihrer sozialen und emotionalen Defizite oder ihrer Schulunlust nicht zurecht kommen. Ziel ist es, die Schüler und Schülerinnen nach vorübergehender intensiver sonder- und heilpädagogischer Förderung an die Regelschule zurück zuführen. Wenn dies nicht möglich ist, kann ein anerkannter Hauptschulabschluss erreicht oder der Jugendliche an eine geeignete berufsvorbereitende Einrichtung vermittelt werden. Das Unterrichtsangebot des Regelschullehrplans und der Unterrichtstag werden sonderpädagogisch gestaltet und auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt. Die Beschulung setzt eine unterstützende Jugendhilfemaßnahme, im Regelfall eine teilstationäre oder stationäre Hilfe (z.B. HPT) voraus, das heißt, dass die Aufnahme in die E-Schule nur im Verbund mit dem Besuch der HPT des Förderzentrums St. Georg möglich ist.
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