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Zielgruppe - Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts
- Betreuungsalter: 16 – 27 Jahre
- Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Indikationsschwerpunkte - Jugendliche, die auf eine Wohnform außerhalb der Familie angewiesen sind und erzieherische Hilfe benötigen, aber einer stationären Jugendhilfemaßnahme in Gruppenform nicht oder nicht mehr bedürfen
- Jugendliche, die aufgrund der speziellen Problematik nicht in eine Wohngruppe integriert werden können
- Jugendliche, die zu einer selbständigen Lebensführung hingeführt werden sollen und den Anforderungen einer verselbständigten Wohnform gewachsen sind
- Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentwicklung aufgrund sozialer und/oder konstitutioneller Defizite
- belastendes soziales Umfeld
Aufnahmekriterien - Freiwilligkeit des jungen Menschen für die Maßnahme
- Bereitschaft und Motivation des jungen Menschen, sich sowohl auf die Betreuungsform wie auch auf die Betreuungsperson einzulassen
- Grundmaß an Selbständigkeit
- Nachweis über Lehrverhältnis, Schulausbildung oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis
- sozialpädagogischer Betreuungsbedarf
Die Maßnahme ist nicht geeignet wenn - der Jugendliche oder junge Erwachsene wegen einer schweren geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden sollte
- der Jugendliche wegen massiver Beziehungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten eine intensivere Betreuungsform benötigt
- eine psychiatrische Einrichtung für Kinder und Jugendliche aufgrund schwerwiegender psychischer Beeinträchtigungen, akuter Suizidalität oder massiver Fremdgefährdung angezeigt ist
- eine akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt.
Angebot sonstige betreute Wohnform §34 SGB VIII i. V. m., §§ 27, 35a, 41 SGB VIII Umsetzungsform: betreutes Einzelwohnen im Apartment innerhalb der Einrichtung Ziele - Erweiterung der personalen und sozialen Kompetenz des Jugendlichen
- Förderung der emotionalen, psycho-sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung und damit Abbau von Störungen und Entwicklungsdefiziten. Unterbrechung bzw. Vermeidung negativer Karrieren (Delinquenz, Sucht usw.)
- Entwicklung der Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und selbstverantwortetem, sinnerfülltem Leben.
- Akzeptanz der eigenen Biographie, der Möglichkeiten und Grenzen sowie die Entwicklung realistischer Lebensperspektiven
- Entwicklung der persönlichen Stärken und Fähigkeiten
- Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Anbahnung und Umsetzung beruflicher Perspektiven, Berufsausbildung sowie die berufliche Integration
- Entwicklung von Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich
- Stabilisierung der Persönlichkeit, Stärkung des Selbstwertgefühls, Entwickeln und Umsetzen von Konfliktlösungsstrategien
- Aufbau von förderlichen Beziehungen im Lebensumfeld (Nachbarschaft, Freundeskreis, Arbeitskollegen etc., Kontaktpflege)
- Verantwortungsvoller Umgang mit Partnerschaft und Sexualität
- Berufliche Integration und schulische Förderung
- Umsetzung eigener Freizeitinteressen
Methodische Grundlagen - Alltagsstrukturierung
- Systemisches, ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten mit dem einzelnen Jugendlichen
- Gespräche zur Entwicklungs- und Zukunftsplanung mit klarer Zielformulierung und Reflexionsgespräche
- Verhaltenstherapeutische Ansätze (Verstärkerpläne)
- erlebnis- und aktionspädagogische Projekte
- schulische Stützmaßnahmen
- Konzentrations- und Entspannungsübungen
- geschlechtsspezifische Angebote (Aufklärung, Partnerschaft, Rollenverhalten etc.)
- Förderplanung zur Umsetzung der im Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele
Aufnahmeverfahren - Anfrage durch das zuständige Jugendamt
- Vorklärung anhand von Vorabinformationen
- Vorstellungsgespräch
- Probewohnen mit Auswertung
- Aufnahme
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