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Zielgruppe - Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts
- Betreuungsalter: 16 – 27 Jahre
- Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Indikationsschwerpunkte - Jugendliche, die auf eine Wohnform außerhalb der Familie angewiesen sind und erzieherische Hilfe benötigen
- Jugendliche, die zu einer selbständigen Lebensführung hingeführt werden sollen und den Anforderungen einer verselbständigten Wohnform außerhalb einer Einrichtung gewachsen sind
- Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentwicklung aufgrund sozialer und/oder konstitutioneller Defizite
Aufnahmekriterien - Freiwilligkeit des jungen Menschen für die Maßnahme
- Bereitschaft und Motivation des jungen Menschen, sich sowohl auf die Betreuungsform wie auch auf die Betreuungsperson einzulassen
- Fortgeschrittenes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung
- Nachweis über Lehrverhältnis, Schulausbildung oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis
- sozialpädagogischer Betreuungsbedarf
Die Maßnahme ist nicht geeignet wenn - der Jugendliche oder junge Erwachsene wegen einer schweren geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden sollte
- der Jugendliche wegen massiver Beziehungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten eine intensivere Betreuungsform benötigt
- schwerwiegende psychische Beeinträchtigungen, akute Suizidalität oder Fremdgefährdung sowie akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
Angebot sonstige betreute Wohnform §34 SGB VIII i. V. m., §§ 27, 35a, 41 SGB VIII Umsetzungsform: betreutes Einzelwohnen in einem Apartment oder Wohnung außerhalb der Einrichtung Ziele - Erweiterung der personalen und sozialen Kompetenz des Jugendlichen
- Förderung der emotionalen, psycho-sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung und damit Abbau von Störungen und Entwicklungsdefiziten. Unterbrechung bzw. Vermeidung negativer Karrieren (Delinquenz, Sucht usw.)
- Ermöglichung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung durch die Einbeziehung der Familie mit dem Ziel, Beziehungsstrukturen und Rollen zu klären.
- Entwicklung der Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und selbstverantwortetem, sinnerfüllten Leben.
- Akzeptanz der eigenen Biographie, der Möglichkeiten und Grenzen sowie die Entwicklung realistischer Lebensperspektiven
- Entwicklung der persönlichen Stärken und Fähigkeiten
- Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Umsetzung beruflicher Perspektiven, Berufsausbildung sowie die berufliche Integration
- Weitere Verselbständigung im lebenspraktischen Bereich
- Weitere Stabilisierung der Persönlichkeit
- Festigung der sozialen Kompetenz
- Umsetzung eigener Freizeitinteressen
Methodische Grundlagen - Alltagsstrukturierung
- Systemisches, ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten mit dem einzelnen Jugendlichen
- Gespräche zur Entwicklungs- und Zukunftsplanung mit klarer Zielformulierung und Reflexionsgespräche
- Verhaltenstherapeutische Ansätze (Verstärkerpläne)
- schulische Unterstützung
- geschlechtsspezifische Angebote (Aufklärung, Partnerschaft, Rollenverhalten etc.)
- Förderplanung zur Umsetzung der im Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele
Aufnahmeverfahren - Anfrage durch das zuständige Jugendamt
- Vorklärung anhand von Vorabinformationen
- Vorstellungsgespräch
- Probezeit
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