Ankommen und
sich zuhause fühlen

Essenzieller Bestandteil unseres ganzheitlichen Konzeptes zur Förderung und Betreuung junger Menschen mit Benachteiligung ist die Gestaltung der passenden Wohnform. Internat, Heilpädagogisches Wohnen im Allgäu, Therapeutisches Wohnen oder Betreutes Wohnen definieren unsere große Breite an Angeboten.

Wohnen in Sankt Georg –
viel mehr als nur
ein Platz zum Schlafen

Deswegen legen wir großen Wert darauf, mit jedem Teilnehmer genau die Wohnform zu finden, die für ihn die richtige ist. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Internat, heilpädagogischen, therapeutischen und betreuten Wohnformen. Für den Teilnehmer ist aber vor allem wichtig, dass er ein Zuhause auf Zeit findet, dass ihm Sicherheit und Geborgenheit schenkt. Er soll vor allem als Mensch ankommen – mit seinen Erlebnissen und Problemen, aber auch, um Freunde zu finden und sich wohlzufühlen. Und er soll lernen, wie man sinnvoll mit seiner Zeit umgeht. Bei all unseren Wohnformen legen wir großen Wert auf die Selbstorganisation und Beteiligung der jungen Menschen, damit sie ihre Belange aktiv einbringen können.

Internat

Diese Wohnform steht in Zusammenhang mit einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder Ausbildung im Berufsbildungswerk. Hier haben die Teilnehmer die Möglichkeit, zu lernen und ihren Alltag in der ausbildungsfreien Zeit zu gestalten. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten Unterstützung beim Lernen und beim Vor- und Nachbereiten schulischer und ausbildungsrelevanter Inhalte. Bei persönlichen Fragen oder Problemen werden sie von erfahrenen Erziehungskräften beraten und begleitet. Ebenso steht ihnen ein breites Freizeitangebot zur Verfügung. Der Zugang erfolgt in der Regel durch die Agentur für Arbeit.

Heilpädagogisches Wohnen im Allgäu (HPW)

Die heilpädagogischen Wohnformen sind geeignet für Jugendliche mit Verhaltensproblemen und psychischen Beeinträchtigungen, die eine stationäre Jugendhilfemaßnahme brauchen. Die heilpädagogische Betreuung erfolgt im Rahmen eines Bezugsbetreuersystems und ist auf den individuellen Förderbedarf der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet. Ziele sind u. a. die Vermittlung von Alltagskompetenzen für eine selbstständige Lebensführung sowie die Entwicklung sinnvoller Perspektiven für die private und berufliche Zukunft. Vorrangige Ziele sind die Rückführung in die Familie oder aber die Verselbständigung des jungen Menschen. Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Jugendamt.

Therapeutische Wohngruppe (TWG)

Im gemeinsamen Alltagsleben erfahren die jungen Menschen Akzeptanz, Sicherheit und Solidarität. Sie lernen, wie man Konflikte löst, seine Position in der Gruppe findet und seinen Beitrag zum Gruppenleben leistet. Jeder Jugendliche hat einen Bezugsbetreuer, der ihn in allen Lebensbereichen vertrauensvoll begleitet. Zusätzlich wird die Gruppe von einem psychologisch-sozialpädagogischen Fachdienst unterstützt. In der Therapie erfährt der junge Mensch einen geschützten Rahmen, in dem belastende Erlebnisse verarbeitet, aktuelle Probleme angegangen und Perspektiven entwickelt werden können. Ergänzend dazu gibt es ausgesuchte kreative, gestalterische, musische und erlebnispädagogische Angebote. Die Entscheidung über eine Aufnahme erfolgt über das zuständige Jugendamt.

Die Gruppe befindet sich in einer großzügigen älteren Villa mit Garten in einem zentrumsnahen, attraktiven Wohngebiet von Kempten. Die Wohnräume und Zimmer sind hell und atmosphärisch ansprechend gestaltet.

Betreute Wohnformen

Beim Innen- und Außenbetreuten Wohnen bieten wir die Möglichkeit zum Einzelwohnen in Apartments innerhalb oder außerhalb der Einrichtung. Die Schwerpunkte unserer Leistungen liegen in der Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (Einkaufen, Umgang mit Geld, Kochen, Waschen...), der Entwicklung von Selbstständigkeit und Lebenspraxis sowie der Stabilisierung der Persönlichkeit (Stärkung des Selbstwertgefühls, Entwicklung und Umsetzung von Konfliktlösungsstrategien) und Nutzung persönlicher Stärken und Fähigkeiten.

Das wöchentliche Stundenkontingent der Betreuung wird entsprechend dem individuellen Bedarf vereinbart

Weitere Leistungen: Berufliche Integration und schulische Förderung, Aufbau von förderlichen Beziehungen im Lebensumfeld, Förderung der emotionalen, psychosozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung sowie eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Das wöchentliche Stundenkontingent der Betreuung wird entsprechend dem individuellen Bedarf vereinbart. Die Paragraphen § 34, § 41, § 13,3 und § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) bilden die gesetzliche Grundlage unserer Leistungen.

Die Stationären Wohnformen

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